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Der zuständige Ausschuss beriet den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung. Für die Marktüberwachung soll die Bundesnetzagentur zuständig werden.
Mit der öffentlichen Anhörung zum Durchführungsgesetz rückt die nationale Umsetzung des EU AI Act in Deutschland in die nächste Phase. Für Unternehmen und Behörden wird damit relevanter, wie der europäische Rahmen hierzulande organisatorisch und aufsichtlich konkretisiert wird.