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Eine Anhörung im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung soll klären, wie die europäische KI-Regulierung in Deutschland praktisch angewendet wird. Für Anbieter, Behörden und Unternehmen wird damit aus EU-Recht konkreter Umsetzungsaufwand.
Der Bundestag hat sich in einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung befasst.
Geladen waren Sachverständige aus dem KI-Umfeld, die die praktische Umsetzung in Deutschland bewerten sollten. Mit dem Gesetz wird aus dem europäischen Regelwerk ein konkreter nationaler Rahmen für Anbieter, Behörden und Unternehmen.
Damit verschiebt sich der Fokus von der Verordnung selbst auf die Frage, wie sie in Deutschland organisatorisch und rechtlich umgesetzt wird.
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Mit der öffentlichen Anhörung zum Durchführungsgesetz rückt die nationale Umsetzung des EU AI Act in Deutschland in die nächste Phase. Für Unternehmen und Behörden wird damit relevanter, wie der europäische Rahmen hierzulande organisatorisch und aufsichtlich konkretisiert wird.
Der Bundestagsausschuss hat am 22. April 2026 einen Bericht der Bundesregierung zum Einsatz von KI-Agenten in der Bundesverwaltung beraten. Damit rückt der praktische Einsatz von KI in Behörden stärker in den parlamentarischen Fokus.
Die Bundesregierung hat im Bundestag den Stand der europäischen Pläne und einen möglichen deutschen Finanzierungsbeitrag benannt. Für den Beitrag in Deutschland sind im Sondervermögen 805 Millionen Euro vorgesehen.
Der Entwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts soll Software ausdrücklich erfassen, damit auch KI. Für Hersteller und Anbieter steigt der Druck auf Dokumentation, Tests und Risikomanagement.