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Die ZAK stuft Antworten aus Googles AI Overviews und Perplexity als eigene Inhalte der Anbieter ein. Damit wendet die deutsche Medienaufsicht Medienrecht erstmals ausdrücklich auf KI-Suchangebote und Chatbots an.
In zwei Verfahren der Medienanstalten Hamburg Schleswig Holstein und Berlin Brandenburg erklärte die Kommission für Zulassung und Aufsicht, dass deutsches Medienrecht auf Googles AI Overviews und Perplexity anwendbar ist.
Nach Einschätzung der ZAK handelt es sich bei den KI-generierten Antworten um eigene Inhalte der Anbieter und nicht nur um die Darstellung fremder Informationen. Bei Google könnten die prominent platzierten Zusammenfassungen klassische Ergebnislisten und journalistische Quellen schlechter auffindbar machen.
Auch Perplexity muss sich nach Auffassung der ZAK wegen der Auswahl und Platzierung von Quellen an Regeln zur Sicherung der Medienvielfalt messen lassen. Das Haftungsprivileg des Digital Services Act greife in diesen Fällen nicht. Google will gegen die Entscheidung vorgehen, auch die Anbieter können Rechtsmittel einlegen.
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