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Der geplante EU KIDS Act sieht vor, KI-Chatbots und digitale Begleiter für Minderjährige standardmäßig zu deaktivieren. Zudem sollen Plattformen strengere Altersgrenzen und Sicherheitsvorgaben einhalten.
Die EU-Kommission hat am 17. September 2026 den KIDS Act vorgestellt. Der Vorschlag sieht vor, dass Kinder unter 13 Jahren keine eigenen Konten in sozialen Netzwerken eröffnen dürfen. Für 13- und 14-Jährige sind elternverwaltete Konten mit eingeschränkten Funktionen und einer täglichen Nutzungsgrenze von maximal einer Stunde vorgesehen. Eigenständige Konten wären ab 15 Jahren möglich.
Für KI-Chatbots und digitale Begleiter gelten zusätzliche Vorgaben. Die Systeme sollen bei Minderjährigen standardmäßig deaktiviert sein, keine emotionale Abhängigkeit fördern und frühere Gespräche nicht automatisch in spätere Unterhaltungen übernehmen. Anbieter müssten die Systeme vor dem Start auf Risiken für Kinder prüfen und anschließend auf mögliche Schäden überwachen.
Der Vorschlag würde außerdem die Beweislast bei sehr großen Plattformen verschieben. Sie müssten nachweisen, dass ihre Angebote sicher und kindgerecht gestaltet sind. Der KIDS Act markiert damit eine klare Abkehr von freiwilligen Schutzversprechen. Für KI-Produkte soll Kinderschutz künftig stärker im Design verankert werden, nicht erst in der Krisenkommunikation.
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