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Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Der europäische AI Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten die entsprechenden Vorgaben nun grundsätzlich ab dem 2. Dezember 2027.
Bei Hochrisiko-KI, die in Produkte wie Maschinen, Spielzeug oder Aufzüge integriert ist, beginnt die Anwendung am 2. August 2028. Die EU verschiebt damit zentrale Fristen deutlich nach hinten.
Zugleich erweitert sie den Zugang zu regulatorischen Sandboxes, bezieht Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten in bestimmte Erleichterungen ein und vereinfacht die Vorgaben zur KI-Kompetenz. Die Regulierung fällt also nicht weg. Sie wird später und gestaffelt scharfgestellt.
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Die Europäische Union will bis zu 10 Milliarden Euro öffentliche Mittel bereitstellen und mindestens 20 Milliarden Euro privates Kapital mobilisieren. Die Rechenzentren sollen Europas Zugang zu leistungsfähiger KI-Infrastruktur sichern und die Abhängigkeit von Anbietern aus den USA und China verringern.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
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