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Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
Am 10. Juni 2026 hat die Europäische Kommission den "Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content" veröffentlicht. Der Code richtet sich an Anbieter und Verwender generativer KI und liefert Vorgaben zur Kennzeichnung sowie zu maschinenlesbaren Provenznachweisen und technischen Maßnahmen für Text, Bild, Audio und Video.
Das Dokument ist freiwillig und entstand in einem Multi-Stakeholder-Prozess mit unabhängigen Expertinnen und Experten. Es soll die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung operationell umsetzen. Die einschlägigen Transparenzpflichten treten am 2. August 2026 in Kraft; für Systeme, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Der Code nennt explizit maschinenlesbare Metadaten, etwa C2PA-ähnliche Formate, und imperzeptible Wasserzeichentechniken als mögliche Bausteine. Unternehmen, die den Code unterzeichnen, können damit eine vermutete Konformität mit Artikel 50 nachweisen. Die Kommission bietet Aufnahme- und Informationsprozesse sowie Begleitguidance an; das AI Office wird die Eignung des Codes gemeinsam mit dem AI Board prüfen.
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Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
Brüssel rückt zentrale Infrastruktur damit stärker ins Zentrum der Tech-Aufsicht. Für Anbieter entlang der KI-Wertschöpfungskette könnte das neue Vorgaben bei Rechenleistung, Zugang und Marktmacht bedeuten.
Die Kommission hat am 27. April vorläufige Maßnahmen zur Interoperabilität von Googles Android vorgelegt und bittet um Rückmeldungen. Ziel ist mehr Wahl bei KI-Diensten, die sich in das Smartphone integrieren und Aufgaben ausführen können.
Die Europäische Kommission hat mit dem EUIPO ein Abkommen geschlossen, das die Durchsetzung des Digital Services Act bei Urheberrechtsverletzungen enger verzahnen soll. Im Fokus stehen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie Risiken rund um Piraterie, Fälschungen und andere IP-Verstöße.