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Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
Anbieter müssen Nutzer künftig darüber informieren, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren. KI-generierte oder manipulierte Inhalte sollen zudem mit maschinenlesbaren Markierungen versehen werden.
Betreiber müssen unter anderem auf Deepfakes, KI-generierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche redaktionelle Kontrolle sowie auf Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung hinweisen.
Die Leitlinien sollen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Aus freiwilliger Kennzeichnung wird damit zunehmend eine konkrete Pflicht. Wer KI-Inhalte bislang wie gewöhnliche Kommunikation behandelt, sollte seine Prozesse vor dem 2. August prüfen.
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Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
Brüssel rückt zentrale Infrastruktur damit stärker ins Zentrum der Tech-Aufsicht. Für Anbieter entlang der KI-Wertschöpfungskette könnte das neue Vorgaben bei Rechenleistung, Zugang und Marktmacht bedeuten.