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Die EU-Kommission hat vorläufige Maßnahmen vorgeschlagen, um Googles Datenteilung mit Dritten unter dem Digital Markets Act zu regeln. Betroffen sind auch berechtigte Anbieter, darunter KI-Chatbots mit Suchfunktionen, was den Zugang zu Suchdaten in Europa neu ordnen könnte.
Die Europäische Kommission hat am 16. April vorläufige Maßnahmen zu Googles Datenteilung mit Drittanbietern unter dem Digital Markets Act vorgestellt. Ziel ist es, den Zugang zu Suchdaten für berechtigte Anbieter klarer zu regeln.
Der Vorschlag betrifft nach Angaben der Kommission auch Anbieter wie KI-Chatbots mit Suchfunktionen. Damit rückt eine zentrale Infrastrukturfrage in den Fokus, die für neue KI-Produkte in Europa relevant sein dürfte.
Im Kern geht es um die Frage, wer auf welche Suchdaten zugreifen darf und unter welchen Bedingungen. Für den Markt könnte das die Spielregeln für datengetriebene KI-Dienste in der EU spürbar verschieben.
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