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Die Europäische Kommission hat mit dem EUIPO ein Abkommen geschlossen, das die Durchsetzung des Digital Services Act bei Urheberrechtsverletzungen enger verzahnen soll. Im Fokus stehen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie Risiken rund um Piraterie, Fälschungen und andere IP-Verstöße.
Die Europäische Kommission und das EUIPO wollen die Durchsetzung des Digital Services Act bei Urheberrechtsverletzungen enger mit der Arbeit der Behörde verknüpfen.
Im Mittelpunkt stehen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen. Genannt werden systemische Risiken durch Piraterie, Fälschungen und andere Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte.
Für Anbieter von KI-Systemen in Europa steigt damit der Druck, Inhalte, Trainingsdaten und Rechtefragen sauberer zu prüfen. Brüssel zieht die Schrauben weiter an, und zwar dort, wo Plattformen am liebsten auf „wird schon passen“ hoffen.
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Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
Brüssel rückt zentrale Infrastruktur damit stärker ins Zentrum der Tech-Aufsicht. Für Anbieter entlang der KI-Wertschöpfungskette könnte das neue Vorgaben bei Rechenleistung, Zugang und Marktmacht bedeuten.
Die EU-Kommission hat vorläufige Maßnahmen vorgeschlagen, um Googles Datenteilung mit Dritten unter dem Digital Markets Act zu regeln. Betroffen sind auch berechtigte Anbieter, darunter KI-Chatbots mit Suchfunktionen, was den Zugang zu Suchdaten in Europa neu ordnen könnte.