Zurück zur Übersicht
Die Kommission plant, den DMA auf Cloud- und KI-Dienste auszuweiten. Große Anbieter wie Amazon, Microsoft und Alphabet müssten sich damit auf zusätzliche Vorgaben bei Marktverhalten und Interoperabilität einstellen.
Die EU will den Digital Markets Act auf Cloud- und KI-Dienste ausweiten. Ziel ist es, neue Märkte früher unter die Wettbewerbsaufsicht zu stellen.
Weiterlesen
Nach einem AP-Bericht soll Microsoft keinen Umsatzanteil mehr an OpenAI zahlen. OpenAI kann künftig auch mit weiteren Cloud-Anbietern wie Amazon, Google und Oracle arbeiten, Microsoft bleibt primärer Partner.
Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
Brüssel rückt zentrale Infrastruktur damit stärker ins Zentrum der Tech-Aufsicht. Für Anbieter entlang der KI-Wertschöpfungskette könnte das neue Vorgaben bei Rechenleistung, Zugang und Marktmacht bedeuten.