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Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des europäischen KI Gesetzes, darunter Verbote bestimmter KI Praktiken, Transparenzpflichten und Vorgaben für Modelle für allgemeine Zwecke.
Das Europäische KI Amt und nationale Behörden können von Anbietern Informationen und Zugang zu Modellen für Prüfungen verlangen. Sie dürfen Risikominderungen anordnen und bei Verstößen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
In bestimmten Fällen sind auch Einschränkungen, Rücknahmen oder Rückrufe von Modellen möglich. Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt bei bestimmten Kennzeichnungs und Erkennungspflichten eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Damit wechselt der AI Act von der Vorbereitungsphase in die praktische Kontrolle. Für Anbieter bedeutet das: Regulierung wird vom Regelwerk zur laufenden Prüfaufgabe.
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