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Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des europäischen KI Gesetzes, darunter Verbote bestimmter KI Praktiken, Transparenzpflichten und Vorgaben für Modelle für allgemeine Zwecke.
Das Europäische KI Amt und nationale Behörden können von Anbietern Informationen und Zugang zu Modellen für Prüfungen verlangen. Sie dürfen Risikominderungen anordnen und bei Verstößen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
In bestimmten Fällen sind auch Einschränkungen, Rücknahmen oder Rückrufe von Modellen möglich. Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt bei bestimmten Kennzeichnungs und Erkennungspflichten eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Damit wechselt der AI Act von der Vorbereitungsphase in die praktische Kontrolle. Für Anbieter bedeutet das: Regulierung wird vom Regelwerk zur laufenden Prüfaufgabe.
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Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Die EU hat sich nach langen Verhandlungen auf eine vorläufige Einigung zum KI-Gesetz verständigt. Zentrale Fristen und Pflichten werden gestreckt, was den unmittelbaren Druck auf Anbieter von KI-Systemen zunächst verringert.
Mit der öffentlichen Anhörung zum Durchführungsgesetz rückt die nationale Umsetzung des EU AI Act in Deutschland in die nächste Phase. Für Unternehmen und Behörden wird damit relevanter, wie der europäische Rahmen hierzulande organisatorisch und aufsichtlich konkretisiert wird.
Die Europäische Union will bis zu 10 Milliarden Euro öffentliche Mittel bereitstellen und mindestens 20 Milliarden Euro privates Kapital mobilisieren. Die Rechenzentren sollen Europas Zugang zu leistungsfähiger KI-Infrastruktur sichern und die Abhängigkeit von Anbietern aus den USA und China verringern.
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