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Die EU hat sich nach langen Verhandlungen auf eine vorläufige Einigung zum KI-Gesetz verständigt. Zentrale Fristen und Pflichten werden gestreckt, was den unmittelbaren Druck auf Anbieter von KI-Systemen zunächst verringert.
EU-Abgeordnete und Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich am 7. Mai auf einen vorläufigen Kompromiss zum KI-Gesetz geeinigt.
Nach Angaben aus den Verhandlungen wurden zentrale Fristen und einzelne Pflichten nach hinten verschoben oder abgeschwächt. Für Anbieter von KI-Systemen bedeutet das kurzfristig weniger Regulierungsdruck. An der grundsätzlichen Linie der EU ändert sich jedoch wenig: Brüssel hält an einem strengen Rahmen für KI fest.
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Mit der öffentlichen Anhörung zum Durchführungsgesetz rückt die nationale Umsetzung des EU AI Act in Deutschland in die nächste Phase. Für Unternehmen und Behörden wird damit relevanter, wie der europäische Rahmen hierzulande organisatorisch und aufsichtlich konkretisiert wird.
Die Vereinbarung soll grenzüberschreitende Datenflüsse erleichtern und die Kooperation bei Forschung, Plattformregulierung und digitaler Infrastruktur ausbauen. Für Europas KI-Industrie werden damit Lieferketten und Datenzugang weiter zu strategischen Themen.
Brüssel verhandelt offenbar nicht nur über Regeln, sondern auch direkt über den Zugriff auf Frontier-KI. Das könnte zum Präzedenzfall werden, wie die EU bei Sicherheit und Marktzugang mit den größten Modellen umgeht.
Die Unternehmen öffnen ihre Frontier-Modelle für Sicherheitsprüfungen vor dem breiten Einsatz. Im Fokus stehen Risiken durch Cyberangriffe und militärische Fehlanwendung.