Zurück zur Übersicht
Die EU hat sich nach langen Verhandlungen auf eine vorläufige Einigung zum KI-Gesetz verständigt. Zentrale Fristen und Pflichten werden gestreckt, was den unmittelbaren Druck auf Anbieter von KI-Systemen zunächst verringert.
EU-Abgeordnete und Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich am 7. Mai auf einen vorläufigen Kompromiss zum KI-Gesetz geeinigt.
Nach Angaben aus den Verhandlungen wurden zentrale Fristen und einzelne Pflichten nach hinten verschoben oder abgeschwächt. Für Anbieter von KI-Systemen bedeutet das kurzfristig weniger Regulierungsdruck. An der grundsätzlichen Linie der EU ändert sich jedoch wenig: Brüssel hält an einem strengen Rahmen für KI fest.
Der Kommentarbereich wird geladen, sobald du ihn erreichst.
Weiterlesen
Die G20-Minister verständigten sich bei einem Innovationstreffen auf Leitlinien für KI, geistiges Eigentum und industrielle Lieferketten. Die Vereinbarung soll Forschung, Vermarktung und einen vertrauenswürdigen Einsatz neuer Technologien fördern.
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des europäischen KI Gesetzes, darunter Verbote bestimmter KI Praktiken, Transparenzpflichten und Vorgaben für Modelle für allgemeine Zwecke.
Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Mit der öffentlichen Anhörung zum Durchführungsgesetz rückt die nationale Umsetzung des EU AI Act in Deutschland in die nächste Phase. Für Unternehmen und Behörden wird damit relevanter, wie der europäische Rahmen hierzulande organisatorisch und aufsichtlich konkretisiert wird.