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Ein Bundesgericht in San Francisco hat den Vergleich in der Sammelklage Bartz v. Anthropic endgültig genehmigt. Der Fall betrifft das Herunterladen und Kopieren urheberrechtlich geschützter Bücher für die Entwicklung von Claude.
Ein Bundesgericht in San Francisco hat den Vergleich in der Sammelklage Bartz v. Anthropic am 20. Juli 2026 endgültig genehmigt. Der Vergleichsfonds umfasst 1,5 Milliarden Dollar und betrifft Rechteinhaber von Büchern, die Anthropic aus den Datensätzen LibGen oder PiLiMi heruntergeladen hatte.
Bis zum 16. April waren Ansprüche für 440.490 von 482.460 gelisteten Werken eingegangen. Vorgesehen sind rund 3.000 Dollar pro Werk, abzüglich Kosten und Gebühren. Das Gericht bewertete den Vergleich als fair, angemessen und ausreichend.
Der Beschluss beendet den konkreten Rechtsstreit über die früheren Kopien und Downloads. Ansprüche wegen KI-Ausgaben sowie wegen künftigen Verhaltens nach dem 25. August 2025 bleiben unberührt. Der Fall setzt damit einen finanziellen Maßstab für das Urheberrechtsrisiko von KI-Unternehmen, klärt aber nicht abschließend, unter welchen Bedingungen geschützte Werke für das Training von KI-Modellen verwendet werden dürfen.
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