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Ein 24 Artikel umfassendes Dokument konkretisiert den Umgang mit Deepfakes, synthetischen Stimmen, Trainingsdaten und Haftungsfragen. Für Unternehmen mit KI Angeboten in China schafft es einen präziseren rechtlichen Orientierungsrahmen.
Chinas Oberstes Volksgericht hat am 7. September 2026 erstmals umfassende gerichtliche Leitlinien für zivilrechtliche Streitfälle rund um künstliche Intelligenz veröffentlicht. Das Dokument behandelt unter anderem Deepfakes, synthetische Stimmen, KI Halluzinationen, automatisierte Preisgestaltung, autonomes Fahren und das Training von Modellen.
Die Leitlinien stellen klar, dass die nicht genehmigte Erzeugung und Nutzung erkennbarer digitaler Abbilder oder synthetischer Stimmen Persönlichkeitsrechte verletzen kann. Anbieter generativer KI können zudem haften, wenn sie rechtsverletzende Inhalte nach einem Hinweis nicht rechtzeitig stoppen.
Auch Urheberrecht, Open Source, Patente und Trainingsdaten werden geregelt. Öffentlich zugängliche persönliche Informationen dürfen grundsätzlich in angemessenem Umfang für das Modelltraining verarbeitet werden. Greift die Verarbeitung erheblich in persönliche Rechte ein, ist jedoch eine Einwilligung erforderlich.
Damit werden aus abstrakten KI Risiken konkrete Haftungs und Compliance Fragen. Wer in China KI Dienste anbietet oder dort Daten, Stimmen und digitale Abbilder verarbeitet, bekommt mehr Orientierung. Gleichzeitig wird klar: Für KI Anbieter wird fehlende Kontrolle über Inhalte zunehmend zum Rechtsproblem, nicht nur zum technischen Ärgernis.
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