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Das Ministerium kündigte am 9. Juni 2026 mehrere KI‑Pilotprojekte an, darunter Assistenzsysteme für juristische Routinearbeit, ein Tool zur Priorisierung prozessbereiter Fälle und die landesweite Bereitstellung von „Justice Transcribe“ für Bewährungs‑ und Vollzugsdienste. Der Schritt beschleunigt staatliche KI‑Adoption in der Justiz und wirft zugleich Fragen zu Aufsicht und Transparenz auf.
Das britische Justizministerium hat am 9. Juni 2026 den Start mehrerer KI‑Pilotprojekte angekündigt. Geplant sind unter anderem Assistenzsysteme für Routineaufgaben, ein Werkzeug zur Identifikation und Listung prozessreifer Fälle sowie die Ausweitung von „Justice Transcribe“ für Bewährungs‑ und Vollzugsdienste in England und Wales.
„Justice Transcribe“ soll automatisch Gesprächsaufzeichnungen transkribieren und laut Regierungsschätzung jährlich rund 18.750 Kalendertage an Arbeitszeit freisetzen. Weitere Pilotprojekte, etwa Transkriptions‑Tools für Einwanderungs‑ und Asyltribunale sowie ein System zur Gruppierung von Verhandlungen, werden zunächst in kontrollierten Testumgebungen erprobt.
Die Maßnahmen sind Teil der Programme „AI Exemplars“ und der neu gestarteten „AI Growth Labs“, die LawTech‑Innovationen in gesicherten Rahmenbedingungen beschleunigen sollen. Die Regierung betont, dass eine breitere Verbreitung erst nach Erfüllung hoher Sicherheits‑ und Ethikstandards erfolgt; Beobachter mahnen dennoch stärkere Aufsicht, Transparenz und Prüfung auf Bias‑Risiken an.
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Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
Ein Expertenbericht des EU KI Büros bündelt die Einschätzungen von mehr als 100 Fachleuten zu Wettbewerbsfähigkeit, technologischer Souveränität und Sicherheit. Recheninfrastruktur, Energie und Wachstumskapital zählen demnach zu den entscheidenden Hürden.
Der Europäische Datenschutzausschuss konkretisiert, wann Unternehmen personenbezogene Daten aus dem Internet für das Training generativer KI verarbeiten dürfen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsgrundlage, Transparenz, Datenminimierung und besonders geschützte Daten.
Die Europäische Zentralbank hat beaufsichtigte Institute angewiesen, innerhalb von vier Monaten Aktionspläne zur Abwehr von KI-gestützten Cyberangriffen vorzulegen. Die Anweisung stellt die Systemrelevanz leistungsfähiger frontier-Modelle, etwa des Anthropic-Modells Mythos, ins Zentrum.
Die Kommission hat in einer Vorabentscheidung vom 25. Juni 2026 angekündigt, Amazon Web Services und Microsoft Azure als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act zu betrachten. Eine Designation würde neue Auflagen zu Interoperabilität, Datenzugang und Portabilität für Cloud‑Anbieter in der EU zur Folge haben.