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Chegg und Penske Media konnten keine wettbewerbswidrige Vereinbarung belegen. Das Urteil betrifft die geprüften Kartellklagen und lässt die grundsätzliche Debatte über die Nutzung von Verlagsinhalten offen.
Ein Bundesrichter in Washington hat am 30. September 2026 die Kartellklagen von Chegg und Penske Media gegen Google abgewiesen. Die Verlage argumentierten, Google verwende ihre Inhalte für KI-Übersichten und lenke dadurch Besucher von ihren Websites ab.
Der Richter sah keine ausreichenden Belege für eine wettbewerbswidrige Vereinbarung. Die Erwartung, Google werde im Gegenzug für frei zugängliche Inhalte Suchverkehr liefern, reiche dafür nicht aus. Mögliche wirtschaftliche Schäden durch neue Innovationen müssten gegebenenfalls Gesetzgeber oder Regulierungsbehörden angehen.
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