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Eine Bundesrichterin im US-Bundesstaat Kalifornien wertet die Maßnahmen gegen Anthropic als rechtswidrige Vergeltung für die Positionen des Unternehmens zur militärischen Nutzung von KI. Das Pentagon darf weiterhin andere Anbieter auswählen, darf Anthropic jedoch nicht pauschal als Sicherheitsrisiko einstufen.
Das Gericht hob die Einstufung Anthropic als sogenanntes Supply Chain Risk auf. Nach der Entscheidung verletzten die Maßnahmen den Ersten Verfassungszusatz und verstießen gegen geltendes Bundesrecht.
Damit entfällt auch das Verbot für US Bundesbehörden, Anthropic Technologie zu nutzen. Unternehmen aus dem Umfeld des US Militärs dürfen wieder Geschäfte mit dem KI Anbieter machen.
Das Pentagon muss Claude nicht einsetzen und kann weiterhin auf andere Anbieter setzen. Der Fall dürfte dennoch weit über Anthropic hinauswirken: Die US Regierung kann KI Unternehmen nicht ohne Weiteres sanktionieren, wenn diese Grenzen für militärische Anwendungen ihrer Systeme setzen.
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Der US‑Bundesstaat ermöglicht Landesbehörden, Städten und Landkreisen den Zugriff auf das Assistenzsystem Claude mit einem Rabatt von 50 Prozent. Der Vertrag umfasst Schulungen, technischen Support und Integrationshilfe über das neue SITeS‑Portal.
Ein US-Bundesrichter hat das Pentagon vorläufig daran gehindert, Anthropic als Lieferkettenrisiko einzustufen. Damit ist auch eine Anweisung zunächst blockiert, nach der Bundesbehörden Claude nicht nutzen sollten.
Ein möglicher Deal über den Einsatz des KI-Modells Claude für militärische Zwecke ist wieder in Bewegung. Umstritten bleibt, ob und wie sich der Einsatz gegenüber autonomer Kriegsführung und Massenüberwachung abgrenzen lässt.
Musikverlage werfen dem KI Unternehmen vor, zehntausende geschützte Kompositionen ohne Erlaubnis für das Training von Claude beschafft und genutzt zu haben. Anthropic weist die Vorwürfe zurück.
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