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Die Kommission hat in einer Vorabentscheidung vom 25. Juni 2026 angekündigt, Amazon Web Services und Microsoft Azure als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act zu betrachten. Eine Designation würde neue Auflagen zu Interoperabilität, Datenzugang und Portabilität für Cloud‑Anbieter in der EU zur Folge haben.
Die Europäische Kommission hat in einer Vorabentscheidung vom 25. Juni 2026 mitgeteilt, dass sie Amazon Web Services und Microsoft Azure als Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act einstufen will.
Die Kommission begründet ihre vorläufige Sichtweise damit, dass beide Anbieter eine "verankerte und dauerhafte" Marktstellung in der EU‑Cloud besitzen; mehrere Berichte beziffern ihren gemeinsamen Marktanteil in Europa auf rund 60 Prozent. Die betroffenen Unternehmen wurden informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Kommt die Einstufung zustande, würden Vorgaben zu Interoperabilität, Datenzugang und Portabilität gelten, die die Geschäftsbedingungen großer Cloud‑Anbieter in Europa ändern könnten. Da Cloud‑Infrastruktur zentral für das Training und die Bereitstellung von KI‑Diensten ist, hätte eine Designation direkte Folgen für die KI‑Wirtschaft.
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