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Der Rat der Europäischen Union hat Änderungen an den Umsetzungsregeln des EU‑KI‑Gesetzes beschlossen. Zentrale Pflichten für Hochrisiko‑KI werden verschoben, zugleich treten frühere Verbote für nicht‑einvernehmliche intime Inhalte und KI‑erzeugtes CSAM in Kraft.